§ 1 Geltungsbereich
Diese Veranstalter-AGB gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der Erfrischungs-Getränke Union Kulmbacher Gruppe GmbH (im Folgenden: EGeU) und Gästen der Sternquell Wiesn im Zusammenhang mit den Tischreservierungen für das Festzelt samt dazugehörigen Freiflächen. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der EGeU sowie beim Kauf der Tickets über Reservix zusätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Reservix GmbH für die Vermittlung von Eintrittskarten („Reservix-AGB“). Bei Widersprüchen zwischen den Veranstalter-AGB und den Reservix-AGB haben die Veranstalter-AGB Vorrang. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die EGeU diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
§ 2 Tischbestellung und Inhalt der Reservierung
In der Reservierungsgebühr enthalten sind neben der Reservierung des Tisches automatisch 20 Biermarken sowie eine Vorspeisenplatte für 10 Personen, welche während des Reservierungszeitraumes nach entsprechender Bestellung vor Ort serviert wird. Die Biermarken werden mit der Reservierungsbestätigung zugesandt. Änderungen bei der Essensauswahl sind nicht möglich.
Eine Tischbestellung ist nur für komplette Tische für jeweils maximal 10 Personen möglich. Zusätzliche Stehplätze im Bereich einer Reservierung sind aus brandschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen nicht gestattet.
Sollte aufgrund coronabedingter oder aus anderen Gründen ausgesprochener öffentlich-rechtlicher Auflagen der Tisch nicht mit 10, sondern nur mit weniger Personen besetzt werden dürfen, wird die Anzahl der reservierten Plätze entsprechend reduziert. Ein Anspruch auf Reservierung eines weiteren Tisches besteht in diesem Fall nicht. Es kann jedoch eine weitere reguläre Reservierungsanfrage gestellt werden.
Es besteht kein Anspruch auf die Zuweisung eines bestimmten Tisches. Der genaue Platz wird Ihnen rechtzeitig vor der Veranstaltung per Post in einer Reservierungsbestätigung mitgeteilt. Diese Reservierungsbestätigung ist zur Sternquell Wiesn bei Einlass in den reservierten Bereich vorzulegen.
Die Tischbestellung gilt für den Besteller und seine Gäste. Eine Veräußerung der Bestellung an Dritte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Versteigerungen auf Internetplattformen. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Kündigung des Vertrages der Tischbestellung ohne finanziellen Ausgleich oder Rückerstattung der Kosten.
Reservierungszeitraum ist am Donnerstag und Freitag ab 17:00 Uhr, am Samstag ab 16.00 Uhr und am Sonntag ab 15:00 Uhr jeweils bis Veranstaltungsende. Reservierte Tische werden am Donnerstag und Freitag bis maximal 18:00 Uhr, am Samstag und Sonntag bis maximal 17.00 Uhr freigehalten. Beim vollständigen Verlassen des Tisches verfällt der Anspruch auf die Reservierung, selbst wenn der angegebene Reservierungszeitraum noch nicht ausgeschöpft ist.
§ 3 Reservierung
Reservierungen sind nur online über die Reservierungsplattform https://sternquell-wiesn.reservix.de/events möglich, die von dem externen Betreiber Reservix GmbH betrieben wird. Die Reservierungen werden im Namen und auf Rechnung der EGeU vorgenommen. Diese externe Plattform erreichen Sie zudem über einen Link, der auf https://www.sternquell-wiesen.de/tischreservierung/ eingearbeitet ist. Der Vertag kommt trotz Nutzung einer externen Reservierungsplattform ausschließlich mit der EGeU zustande. Durch die Absendung der Online-Tischbestellung akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anzahl der reservierbaren Tische ist begrenzt.
§ 4 Absage der Veranstaltung, Auflagen
Sollte die Sternquell Wiesn abgesagt werden, entfällt die Tischbestellung. In diesem Fall erfolgt eine automatische Rückerstattung der Tischgebühren.
Sollten aufgrund coronabedingter oder aus anderen Gründen ausgesprochener öffentlich-rechtlicher Auflagen weniger als die geplanten Tische zur Verfügung stehen, hat die EGeU das Recht, die Reservierungen für die weggefallenen Tische zu stornieren. In diesem Fall erhalten Sie eine Mitteilung über die Stornierung und eine automatische Rückerstattung der Tischgebühren. Es kann eine erneute Reservierungsanfrage gestellt werden. Ein Anspruch auf Reservierung eines anderen Tisches besteht jedoch nicht.
§ 5 Datenschutz
Wir beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Wir und unser, Partner Reservix GmbH verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Tischreservierung, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses samt vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich oder in unserem berechtigten Interesse ist. Weitere Datenschutzhinweise gemäß Art. 13, 14 DSGVO insbesondere zu den Betroffenenrechten, der Beschwerdestelle und des Datenschutzbeauftragten sind https://www.erfrischungsgetraenke-union.com/datenschutz oder direkt über den folgenden Link Datenschutzhinweise für Geschäftspartner zu finden
§ 6 Verbraucherschlichtung (Hinweise nach Art. 14 Abs. 2 ODR-VO und § 36 VSBG)
Wir sind stets darum bemüht, eventuelle Streitigkeiten aus einem Vertrag einvernehmlich mit unseren Kunden zu lösen. Aus diesem Grund pflegen wir seit je her einen engen Kundenkontakt. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur OnlineStreitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Zuständig wäre die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl (www.verbraucher-schlichter.de).
§ 7 Schlussbestimmungen
Sollte die Sternquell Wiesn nicht stattfinden oder der Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tage der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, werden die Tischgebühren zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber der EGeU sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche für Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der EGeU beruhen.
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen ist jederzeit Folge zu leisten. Das Hausrecht bleibt von der Reservierung unberührt. Die EGeU behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, einzelne Gäste in Ausübung ihres Hausrechts des Zeltes zu verweisen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenanreden müssen schriftlich festgelegt werden. Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Kulmbach.