Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Tischreservierung während der Kulmbacher Bierwoche

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Erfrischungs-Getränke Union Kulmbacher Gruppe GmbH (im Folgenden: EGeU) und Gästen der Sternquell Wiesn im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Eintrittskarten bzw. Reservierungen für das Festzelt samt dazugehörigen Freiflächen. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die EGeU diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Reservierung

Eine Reservierung ist nur für komplette Tische für jeweils maximal 10 Personen möglich. Zusätzliche Stehplätze im Bereich einer Reservierung sind aus brandschutzrechtlichen und Sicherheitsgründen nicht gestattet.

Sollte aufgrund coronabedingter oder aus anderen Gründen ausgesprochener öffentlich-rechtlicher Auflagen der Tisch nicht mit 10, sondern nur mit weniger Personen besetzt werden dürfen, wird die Anzahl der reservierten Plätze entsprechend reduziert. Ein Anspruch auf Reservierung eines weiteren Tisches besteht in diesem Fall nicht. Es kann jedoch eine weitere reguläre Reservierungsanfrage gestellt werden.

Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Tisch. Der genaue Platz wird Ihnen nach Bezahlung der Rechnung in der schriftlichen Reservierungsbestätigung mitgeteilt, welche bei Einlass in den reservierten Bereich vorzuzeigen ist.

Die Reservierung gilt für den Besteller und seine Gäste. Eine Veräußerung der Reservierung an Dritte ist nicht erlaubt. Dies gilt insbesondere für Versteigerungen auf Internetplattformen. Zuwiderhandlungen führen zur sofortigen Kündigung des Reservierungsvertrages ohne finanziellen Ausgleich oder Rückerstattung der Reservierungsgebühr.

Bis auf Sonntag, den 04.09.2022 beginnt der Reservierungszeitraum immer am jeweiligen Tag ab 16:00 Uhr bis Veranstaltungsende. Am Sonntag, den 04.09.2022 sind die Tische bereits ab 14:00 Uhr reserviert und können ab dem Zeitpunkt auch in Anspruch genommen werden. Reservierte Tische werden grundsätzlich an jedem Tag bis maximal 18:00 Uhr freigehalten. Beim vollständigen Verlassen des Tisches verfällt der Anspruch auf die Reservierung, selbst wenn der angegebene Reservierungszeitraum noch nicht ausgeschöpft ist.

§ 3 Vertragsschluss

Reservierungsanfragen sind nur online auf www.sternquell-wiesn.de möglich.

Durch die Absendung bzw. Bestätigung der Online-Reservierungsanfrage akzeptieren Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anzahl der reservierbaren Tische ist begrenzt. Durch die Absendung der Reservierungsanfrage auf www.sternquell-wiesn.de entsteht noch kein Anspruch auf die Reservierung. Ist eine Reservierung möglich, wird Ihnen durch die EGeU eine Rechnung zugesandt. Ein verbindlicher Reservierungsvertrag kommt erst mit Bezahlung der Rechnung zu Stande.

§ 4 Bezahlung

Die Bezahlung muss innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist erfolgen. Reservierungsanfragen, für die kein rechtzeitiger Zahlungseingang verbucht wird, werden als gegenstandslos betrachtet und gelöscht.

§ 5 Stornierung, Änderung der Reservierung

Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung nach Zahlungseingang ist nicht möglich Die EGeU ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, nach Zahlungseingang auf Wunsch des Kunden Änderungen der Reservierung, insbesondere hinsichtlich des Reservierungszeitraumes oder der zugeteilten Tische, vorzunehmen.

§ 6 Absage der Veranstaltung, Auflagen

Sollte die Wiesn abgesagt werden, entfällt die Reservierung. In diesem Fall erfolgt eine automatische Rückerstattung der Reservierungsgebühr.

Sollten aufgrund coronabedingter oder aus anderen Gründen ausgesprochener öffentlich-rechtlicher Auflagen weniger als die geplanten Tische zur Verfügung stehen, hat die EGeU das Recht, die Reservierungen für die weggefallenen Tische zu stornieren. In diesem Fall erhalten Sie eine Mitteilung über die Stornierung und eine automatische Rückerstattung der Reservierungsgebühr. Es kann eine erneute Reservierungsanfrage gestellt werden. Ein Anspruch auf Reservierung eines anderen Tisches besteht jedoch nicht.

§ 7 Datenschutz

Wir beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines vertraglichen oder vertragsähnlichen Verhältnisses samt vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich oder in unserem berechtigten Interesse ist. Weitere Datenschutzhinweise insbesondere zu den Betroffenenrechten, der Beschwerdestelle und des Datenschutzbeauftragten sind gemäß Art. 13, 14 DS-GVO unter https://www.erfrischungsgetraenke-union.com/datenschutz/ zu finden. Dieser Hinweis gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 BDSG.

§ 8 Verbraucherschlichtung (Hinweise nach Art. 14 Abs. 2 ODR-VO und § 36 VSBG)

Wir sind stets darum bemüht, eventuelle Streitigkeiten aus einem Vertrag einvernehmlich mit unseren Kunden zu lösen. Aus diesem Grund pflegen wir seit je her einen engen Kundenkontakt. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit. Zuständig wäre die Universalschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl (www.verbraucher-schlichter.de).

§ 9 Schlussbestimmungen

Sollte die Sternquell-Wiesn nicht stattfinden oder der Festzeltbetrieb insgesamt oder am Tage der Reservierung aufgrund behördlicher Anordnungen, Sicherheitserwägungen, höherer Gewalt oder sonstigen wichtigen Gründen ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden können, wird die Reservierungsgebühr zurückerstattet. Weitere Ansprüche gegenüber der EGeU sind in diesem Fall ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche für Verletzungen an Leben, Körper und Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der EGeU beruhen.

Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Den Weisungen ist jederzeit Folge zu leisten. Das Hausrecht bleibt von der Reservierung unberührt. Die EGeU behält sich vor, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, einzelne Gäste in Ausübung ihres Hausrechts des Zeltes zu verweisen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen AGB nicht berührt. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenanreden müssen schriftlich festgelegt werden.

Erfüllungsort für alle gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Kulmbach.

Mit freundlicher Unterstützung
der Stadtwerke Plauen