Teilnahmebedingungen und Sicherheitshinweise zum Festumzug am 08.09.2024

1. Allgemeines

Der jeweilige Bildverantwortliche meldet sich bei den Organisatoren des Festumzuges. Dort erhält er seine Bildnummer und alle erforderlichen Informationen. Am Umzug können ausschließlich Personen, Vereine, Gruppen, Handwerksinnnungen, etc. teilnehmen, die vorab ordnungsgemäß mittels Teilnahmeerklärung gemeldet wurden und die sich damit verpflichten, die Teilnahmebedingungen und Sicherheitshinweise anzuerkennen und einzuhalten.

Der Bildverantwortliche ist für die ordnungsgemäße und sichere Teilnahme seiner kompletten Gruppe / seines kompletten Bildes entsprechend der Teilnahmeerklärung verantwortlich. Der Bildverantwortliche ist unmittelbarer Ansprechpartner für Weisungen von Polizeibeamten, Mitgliedern des Organisationsteams sowie der eingesetzten Ordner und Streckenposten.
Der Bildverantwortliche, sowie eingesetzte Ordner und Sicherungspersonen dürfen vor und während des Umzuges nicht unter dem Einfluss von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln stehen. Die Verwendung von Knallern, Böllern u.ä. sowie Pyrotechnik ist ausdrücklich verboten.

2. Musik, Verhalten während des Festumzuges, Abfall

Beschallungsanlagen sind grundsätzlich zur Seite auszurichten, um eine Beeinträchtigung vorausgehender bzw. nachfolgender Gruppen zu vermeiden. Bei der Lautstärke sind die gesetzlich vorgeschriebenen Werte einzuhalten. Die Musik ist entsprechend der Veranstaltung auszurichten. Für Kapellen, Spielmannszüge und andere Livemusiker ist mit der Anmeldung eine Musikfolgeliste entsprechend GEMA-Vordruck als Grundlage für die Gesamtanmeldung zu übersenden. Die Verteilung als Wurfartikel wird ausdrücklich untersagt. Alle Vereine, Umzugsteilnehmer und Gruppen sind eigenständig für den kontinuierlichen Zuglauf verantwortlich. Aktivitäten und Darbietungen entlang des Zugweges sind so vorzutragen, dass der Zug nicht zum Stillstand kommt und ein gleichmäßiger Abstand von max. 10 Metern zum vorhergehenden Bild eingehalten wird. Eventuelle Streckenverengungen durch Zuschauer sind unter Einsatz eigener Mitwirkender zu verhindern, um den sicheren Fortgang des Umzuges zu gewährleisten. Abfälle, leere Verpackungsmaterialien sowie leere Flaschen u.a. der Umzugsteilnehmer sind keinesfalls am Stellplatz sowie vor und während des Umzuges wegzuwerfen. Die Abfälle, leeren Behältnisse und Verpackungsmaterialen sind von den Umzugsteilnehmern nach dem Umzug ordnungsgemäß zu entsorgen.

3. Haftung und Rechte des Veranstalters

Die Teilnehmer des Festumzuges erkennen ausdrücklich und unwiderruflich an, dass es sich um eine öffentliche Veranstaltung handelt, die vom Veranstalter aufgezeichnet wird und sind unwiderruflich damit einverstanden, dass ihre Stimme, Bild, Foto und Abbild zeitlich unbegrenzt mittels aufgenommener Videobilder oder Fotos unentgeltlich zur Veröffentlichung verwendet werden kann. Die Teilnehmer stellen den Veranstalter, dessen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von sämtlichen Haftungsansprüchen frei, sofern diese nicht über die gesetzliche Haftpflicht gedeckt sind. Eingeschlossen sind hiermit sämtliche unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie sämtliche Ansprüche berechtigter
Dritter. Dies gilt nicht, falls Schäden auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln des Veranstalters, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind.
Den Weisungen und Zeichen von Polizeibeamten, des Veranstalters, Mitgliedern des Organisationsteams sowie den eingesetzten Ordnern und Streckenposten ist unbedingt Folge zu leisten.

Mit freundlicher Unterstützung
der Stadtwerke Plauen